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Immobilien

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Immobilien

 


Mit Immobilien bezeichnet man heute Grundstücke und unterschiedlichste Wohngebäude, die verschiedene Nutzungsmöglichkeiten ermöglichen. Grundstücke dienen beispielsweise der Bebauung, der Land- und Forstwirtschaft, als Grünflächen, oder wurden von den Kommunen zur Nutzung für gewerbliche Zwecke ausgewiesen. Die Wohngebäude lassen sich untergliedern in Häuser, auch mit verschiedenen Wohneinheiten ausgestattet, Garagen sowie Gewerbebauten, wie z.B. Produktionshallen und  Lagergebäuden.

 

Wertermittlung von Immobilien

 

Für die Wertermittlung von Immobilien wendet der Fachmann drei verschiedene Verfahren an: das Sachwert-, das Vergleichswert- sowie das Ertragswertverfahren. Eine anerkannte Wertermittlung von einzelnen Immobilien kann ausschließlich nur durch spezialisierte Sachverständige erfolgen.

 

Beim Sachwertverfahren von Immobilien bewertet der Sachverständige Grundstück und Bebauung getrennt voneinander. Hierzu wird zuerst der reine Bodenwert ermittelt, der sich aus der Nutzungsmöglichkeit ergibt sowie anschließend der Wert des darauf stehenden Gebäudes. Letzterer Wert ist abhängig von der Bausubstanz eines Gebäudes, von dessen Alter sowie der Ausstattung (z.B. Heizanlage, Elektroinstallation, Sanitär, Energieausstattung, usw.).

 

Beim Vergleichswertverfahren werden annähernd gleiche Immobilien, unter Berücksichtigung von Grundstückslage und Bausubstanz, miteinander verglichen. Mit dieser Wertermittlung wird oftmals der aktuelle Verkehrswert von Immobilien, überwiegend für deren Verkauf, ermittelt. Als Voraussetzung für das Vergleichswertverfahren müssen natürlich genügend vergleichbare Immobilien am Markt vorhanden sein.

 

Das Ertragswertverfahren ermittelt den Wert von Immobilien auch anhand damit erzielbarer Erträge aus Vermietung und Verpachtung. Dies bedeutet, dass beim Verkauf von solchen Immobilien neben dem reinen Bodenwert und dem Wohngebäudewert auch der voraussichtlich erzielbare, wirtschaftliche Ertrag in den Verkaufspreis mit einfließen. Zumeist handelt es sich bei diesen Immobilien um Investitionsgüter.

 

Immobilien besitzen

 

Der Besitz von Immobilien in der Bundesrepublik Deutschland bedarf einem vom Notar beurkundeten Kaufvertrag sowie einer zugehörigen Eintragung ins Grundbuch. Ab diesem Zeitpunkt muss der Immobilienbesitzer auch die gesetzlich geltende Grundsteuer für Immobilien errichten.

 

Immobilien können überdies mit Hypotheken belastet werden, stellen deshalb ein sehr wertvolles Finanzgut für ihre Besitzer dar. Weiterhin existieren zu einigen Immobilien noch gewisse Rechtsansprüche, wie beispielweise ein Wegerecht zum Erreichen eines Grundstücks, Wasserrechte zur Wasserversorgung und dergleichen mehr.

 

Immobilien-Angebote

 

Zum Kauf angeboten werden Immobilien in erster Linie von deren Besitzern. Diese wiederum können mit dem Verkauf ihrer Immobilie auch einen Makler beauftragen. Immobilienmakler finden sich heute in spezialisierten Immobilienbüros, jedoch auch in allen Sparkassen und Banken.